Rechtliches: Die Umsetzung der NIS2 Richtlinie durch das BSIG

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der NIS2Richtlinie im Kern durch das neue BSIG und ergänzend einige weitere spezielle gesetzliche Regelungen.

Die wichtigsten Pflichten und Regelungen des BSIG sind:

Die Regelungen des BSIG sind ohne Verzug in Kraft und gültig, Schonfristen sind aufgrund der langen Vorlaufzeiten nicht mehr gewährt worden.

Unternehmen, die bislang bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach BSI IT-Grundschutz oder ISO 27001 eingeführt hatten, dürften mit überschaubarem Aufwand auch die Verpflichtungen des BSIG erfüllen können.


Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Rechtspflichten nach NIS2/BSIG?

Wir beraten und betreuen eine Reihe mittelständischer Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Gern evaluieren wir in einem kostenfreien Erstgespräch den Bedarf in Ihrer Organisation. Sie erreichen uns unter info@prisecon.de oder unter den unten angegebenen Geschäftsdaten.